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Reife- und Diplomprüfung

Nach Abschluss des 5. Jahrganges können die Schüler die Reife- und Diplomprüfung ablegen. Nach bestandener Matura haben die Absolventen unter anderem ...

  • Zugang zu Universitäten, Kollegs, Akademien, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
  • Berechtigung gemäß Ingenieurgesetz - können nach 3-jähriger fachbezogener Praxis die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" (Ing.) beantragen
  • Berechtigung zur unmittelbaren Ausübung von gehobenen Berufen aus technischem, gewerblichem und kunstgewerblichem Gebiet in der industriellen und gewerblichen Wirtschaft
  • Berechtigung gemäß Gewerbeordnung - auf Grund des Zeugnisses entfällt nach der Unternehmerprüfungsordung der Prüfungsteil "Unternehmerprüfung"

 

Die Reife- und Diplomprüfung besteht aus mehreren Teilen:

Diplomarbeit

Bei der Diplomarbeit ist ein Thema aus dem Fachbereich eigenständig zu bearbeiten.

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Schriftliche Matura

Diese umfasst die Gegenstände Deutsch, Englisch, Mathematik und den Bereich Fachtheorie.

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Mündliche Matura

Hier wird einem ein fachtheoretischer Gegenstand zugeordnet und ein Gegenstand kann frei gewählt werden.

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