Zum Inhalt springen

Details zur Reife- und Diplomprüfung

Diplomarbeit

Bei der Diplomarbeit ist ein Thema aus dem Fachbereich eigenständig zu bearbeiten. Diplomarbeiten werden in Teams durchgeführt und von einer Lehrkraft betreut. Diplomarbeiten werden auch in Kooperation mit der Wirtschaft durchgeführt.

In der Elektronik-Abteilung ist die Arbeit praktisch durchzuführen und auch schriftlich zu dokumentieren, wobei der praktische Anteil im Vordergrund steht. Die Arbeit wird im 5. Jahrgang durchgeführt, wobei auch im 2. Halbjahr des 4. Jahrganges begonnen werden kann.

Die Diplomarbeit wird vor der Prüfungskommission präsentiert und muss vor dieser verteidigt werden. Die Diplomarbeit ist ca. bis 1 Monat vor dem Ende des 5. Jahrganges abzuschließen. Die Verteidigung ist üblicherweise knapp vor dem Termin der mündlichen Reifeprüfung.

Schriftliche Matura

Die schriftliche Matura umfasst die Gegenstände Deutsch, Englisch, Mathematik und Fachtheorie. Bei allen Prüfungen stehen 5 Stunden als Arbeitszeit zur Verfügung. Die Arbeiten werden auf Schullaptops durchgeführt.

Bei Deutsch und Englisch müssen beide Gegenstände absolviert werden, eines davon auf jeden Fall schriftlich. In diesem Fall erhält man das andere Fach als mündliche Prüfung. Werden beide Gegenstände schriftlich abgehandelt, entfällt somit eine mündliche Prüfung.

Bei Fachtheorie werden die beiden Gegenstände Hardwareentwicklung und Fachspezifische Softwaretechnik geprüft, zu gleichen Teilen (also je 2.5 h) und Gewichtung.

Mündliche Matura

Falls Deutch und Englisch nicht schon schriftlich absolviert wurden, ist der nicht behandelte Gegenstand ein mündlicher Maturagegenstand.

Weiters bekommt man einen fachtheoretischen Gegenstand als mündlichen Maturagegenstand zugeordnet. Darunter fallen

  • Messtechnik- und Regelungssysteme
  • Digitale Systeme und Computersysteme
  • Kommunikationssysteme- und Netze und
  • ein Schwerpunktfach (Automatisierung oder Anatomie mit Medizinische Gerätetechnik)

Als letzten Maturagegenstand gibt es dann noch einen frei wählbaren Gegenstand. Zu diesen zählen:

  • Religion
  • Geografie, Geschichte und politische Bildung
  • Wirtschaft und Recht
  • Naturwissenschaften

Da Geografie, Geschichte und politische Bildung sowie Naturwissenschaften im 5. Jahrgang nicht mehr unterrichtet werden, können diese beiden Gegenstände in Form einer vorgezogenen Reifeprüfung am Beginn des 5. Jahrganges (meist Oktober) absolviert werden.