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AUSBILDUNGSPFLICHTGESETZ

Die meisten Jugendlichen gehen nach der Pflichtschule weiter in eine Schule oder machen eine Lehre. Einige brechen aber die Schule ab, nehmen eine Hilfsarbeit an oder ziehen sich ganz zurück. Sie haben daher ein höheres Risiko, arbeitslos zu werden und verdienen später weniger. Dem will das Ausbildungspflichtgesetz entgegenwirken.

JUGENDCOACHING

Jugendcoaching bietet Schülerinnen und Schülern ab dem 9. Schulbesuchsjahr sowie Jugendlichen zwischen 15 und 21 Jahren an allgemeinen höheren bzw. berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Unterstützung an, um frühzeitige Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Gerade in der so schwierigen Phase der Entscheidung über den weiteren Bildungs- und Berufsweg benötigen Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigen professionelle Beratung und Hilfestellung. Jugendcoaching bietet kostenlose Information und Beratung zu Themen wie Lernorganisation, Zeitmanagement, Berufsorientierung und individuelle Laufbahnplanung an und leistet einen wesentlichen Beitrag zur persönlichen und sozialen Stabilisierung. Bei einem ersten Gespräch wird die momentane Situation besprochen und gemeinsam mit der Schülerin/dem Schüler die persönlichen Ziele festgelegt. Entsprechend der individuellen Situationen werden anhand von Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen die nächsten Schritte geplant. Eltern oder wichtige Bezugspersonen können in die Beratung miteinbezogen werden.

Jugendcoaching ist kostenlos und freiwillig! 

Kontakt und Infos:

RETTET DAS KIND – Burgenland
Gustav-Brunner-Straße 1
7400 Oberwart