Dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören je drei Vertreter der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten und der Lehrenden sowie der Schulleiter (ohne Stimmrecht) an. Der SGA beschließt u.a. schulautonome Lehrplanbestimmungen, mehrtägige Schulveranstaltungen, die Hausordnung, Vorhaben zur Mitgestaltung des Schullebens, Kooperationen mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen ... und berät über wichtige Fragen des Unterrichts, der Erziehung, Baumaßnahmen ...