Personen, die die Reife- und Diplomprüfung nach dem Lehrplan inländischer höherer technischer und gewerblicher oder höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten erfolgreich abgelegt haben, können nach dreijähriger fachbezogener Praxis die Standesbezeichnung "Ingenieur" beantragen.
NEU: Ab dem 1. Mai 2017 ist der Ingenieur in Stufe 6 des nationalen Qualifikationsrahmens eingeordnet und damit dem Bachelor gleichgestellt.
Damit ergeben sich für unsere Absolvent/innen und die Unternehmen in denen sie arbeiten Vorteile bei internationalen Ausschreibungen und auf dem Arbeitsmarkt.
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