Dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören je drei Vertreter der Schüler/innen, der Erziehungsberechtigten und der Lehrer/innen sowie der Schulleiter (ohne Stimmrecht) an. Der SGA beschließt u.a. schulautonome Lehrplanbestimmungen, mehrtägige Schulveranstaltungen, die Hausordnung, Vorhaben zur Mitgestaltung des Schullebens, Kooperationen mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen ... und berät über wichtige Fragen des Unterrichts, der Erziehung, Baumaßnahmen ...